Antrag auf einen Bezugschein 'Schuhwaren'
Beschreibung
Beim Antragschein des Wirtschaftsamtes Hersfeld auf Erteilung eines Bezugsscheins für Schuhe musste neben der benötigten Anzahl der Paare und Art der Schuhe natürlich auch der Name, Wohnort und Arbeitsstelle, sowie Geburtstag und Familienstellung angegeben werden. Außerdem musste der Bestand vorhandener Schuhe und deren Zustand benannt werden. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass unwahre oder unvollständige Angaben sowie eine Übertragung auf andere Personen strafbar sind. Die Erteilung von Bezugsscheinen musste in der Nachkriegszeit zunächst beantragt und der Bedarf geprüft werden. Dafür musste der Antrag auf der Rückseite vom Antragsteller begründet und vom Bürgermeister befürwortet werden. Erst mit dessen Unterschrift und Stempel konnte der Antragsteller den Bezugschein beim Landratsamt abgeholen.