Ferienaufenthalt für Belegschaftsmitglieder
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen wurde Belegschaftsmitglieder der Gewerkschaft Wintershall ein Erholungsaufenthalten auf Kosten des Unternehmens gewährt. In dem hektographierten Formanschreiben vom 1. März 1962 wird dem Mitarbeiter ein 19-tägiger Aufenthalt mit seiner Ehefrau in einer Pension in Bad Homburg (Taunus) bewilligt. Der Absatz zur Nutzung der Kurbäder wurde gestrichen. Namen und Zeitraum sind per Schreibmaschine ausgefüllt, die beiden Unterschriften sind handschriftlich.