Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920

Beschreibung

In der Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 11.2.1920 wird auf den Seiten 1-4 das 'Betriebsrätegesetz' veröffentlicht. Da wirtschaftliche Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten fehlten, mobilisierten USPD und KPD gegen die Verabschiedung, worauf am 13. Januar rund 100.000 Menschen vor dem Reichstagsgebäude protestierten. Die Preußische Sicherheitspolizei eröffnete das Feuer und im Kugelhagel starben 42 Menschen, 105 Demonstranten wurden verletzt. Reichspräsident Ebert verhängte daraufhin den Ausnahmezustand und das Gesetz passierte am 18. Januar 1920 das Parlament. Es blieb bis zum 20. Januar 1934 in Kraft. Auf Seite 4 der Beilage ist außerdem die 'Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz' bis § 21 abgedruckt (Rest in Beilage 2 - nicht erhalten!) Das Zeitungsblatt trägt links oben den Stempel der Adler-Kaliwerke AG, Röblingen (Sachsen-Anhalt)

Material & Technik
Zeitungspapier / Druck
Abmessung & Dimension
Höhe: 46,5 mm, Breite: 32,8 cm, Seitenzahl: 4