Arbeiter-Mantel-Tarifordnung für die Kali-Industrie gültig ab 1. April 1935
Beschreibung
Broschüre mit grüngrauem Umschlag aus festerem Papier, auf dessen Vorderseite in schwarz der Titel in einem doppelten, rechteckigen Rahmen gedruckt ist. Die Arbeiter-Mantel-Tarifordnung wurde vom Treuhänder der Arbeit Hessen, dem SS-Standartenführer Schwarz erlassen. Es gab keine Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern - lediglich ein Sachverständigenausschuss wurde gehört. Die Tarifordnung regelt die Arbeitszeit, Löhne, Sozialzulagen, Überstunden u.ä., Arbeitsunterbrechungen, Urlaub, Umgang mit Arbeitsmitteln, Kündigung und die Streitschlichtung. Sie ersetzt den Arbeiter-Manteltarif vom 1. Januar 1934