Rahmenvertrag der volkseigenen Kali-Industrie
Beschreibung
Der Rahmenvertrag zwischen dem Zentralvorstand der FDGB Industriegewerkschaft Bergbau und der Plankommission der Regierung der DDR regelt die Arbeits- und Lohnbedingungen der Werktätigen in den sozialistischen Betrieben der Kaliindustrie. Auf den ersten 70 Seiten werden die wesentlichen Elemente der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung festgelegt. Im Anhang des Rahmenvertrages finden sich 20 Verordnungen, Gesetzesauszüge, Durchführungsbestimmungen und Regelungen, die den Rahmenvertrag konkretisieren. Der Rahmenvertrag wurde am 24. März 1959 in Halle/Saale und Berlin unterzeichnet, die Anhänge datieren im Zeitraum 1948 bis 1959.
Bezug zu Orten oder Plätzen
Deutsche Demokratische Republik (DDR)
Bezug zu Personen oder Körperschaften
Staatliches Komitee für Arbeit und Löhne