Totenglocke

Beschreibung

Eisenglocke, mit Kreuzzeichen und Inschrift. Der Überlieferung nach hat sich die Glocke über viele Jahrzehnte in Privatbesitz befunden, doch ist über ihre ursprüngliche Herkunft nichts bekannt. Dass es sich bei der rund 30 kg schweren Glocke um eine Totenglocke handeln könnte, legt das im Guss stilisierte Kreuz als das religiöse Symbol für die christliche Auferstehungshoffnung nahe. Besonderheiten sind außerdem die Jahres- und Namensinschrift „ AO 1728“ / „Johannes Strakken“. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist mit dem Namen der Stifter gemeint, der diese Glocke im Jahr 1728 einer bestimmten Kirche zuteil werden ließ. Das Läuten der Totenglocke konnte sich auf verschiedene Zeitabschnitte beziehen. So kündigte sie beispielsweise den eingetretenen Tod eines Menschen an, erschall zwischen Todesstunde und Begräbnis an drei Tagen, was als dreitägiges Verläuten bezeichnet wurde, und ertönte schließlich auch zur Totenmesse. Meist war das Läuten an ganz bestimmte Regeln geknüpft, die vom Familienstand, dem Geschlecht oder dem Alter der verstorbenen Person abhängen konnten. So wurde für verstorbene Frauen und Mädchen mit einer kleineren Glocke – sofern vorhanden - geläutet als für verstorbene Männer und Jungen. Allein dies lässt erahnen, dass das Glockengeläut in früheren Zeiten mehr war als nur ein akustisches Signal im kirchlich-religiösen Kontext – es war ein akustisches Medium, über das sich ebenso vielfältige Informationen im sozialen Zusammenhang transportieren und entschlüsseln ließen.

Material & Technik
Eisen; Guß
Abmessung & Dimension
33 cm (H); 25 cm (max. Dm)