Ausfertigung eines Gerichtsprotokolls des Reichsgerichts Frankfurt: Heinrich vom Ryne erhält Güter und Hauspachtrechte aus dem Besitz Heinz Heckbechers des Älteren. Frankfurt, 1485

Beschreibung

Heinrich Heckbecher schuldet Herthe Stralenberger 4 Gulden Zins für Weinberge und Häuser, die Heckbecher aus seinem Besitz dem Stralenberger für 1 Gulden jährlich verschrieben hat. Als Stralenbergers Mompar klagt Johannes Fritag den Betrag von 4 Gulden zusätzlich der Gerichtskosten ein. Sifridt Sibolt, Richter am Reichsgericht, erkennt Stralenbergers Ansprüche an. Die Güter und Zinsrechte werden zunächst durch den „gesworen underkeuffer“ Peter Wiss 14 Tage lang feilgetragen. Als sich niemand findet, der die Schuld aufkaufen will, wird Herthe Stralenberger der Besitzanspruch zuerteilt. Nachdem die Schuldner und ihre Erben und Verwandten, die von Gerichts wegen einzeln angeschrieben worden waren, die gesetzte Frist haben verstreichen lassen, kommen Herthe Stralenberger und Heinrich zum Ryne vor dem Reichsgericht überein, dass Heinrich zum Ryne dem Herthe Stralenberger die schuldige Pacht und die Gerichtskosten erstattet und dafür die Güter und Pachtrechte übernimmt. Ausfertigung des Gerichtsprotokolls auf Wunsch Heinrichs vom Ryne, beglaubigt durch Siegel des Schultheissen Russ von Thungen. Datumszeile: Datu(m) Anno do(min)i Millesimo quadringentesimo octuagesimo quinnto 1485)

Material & Technik
Pergament
Abmessung & Dimension
BxH 47,7 x 41,5 cm