Passierschein zum vorübergehenden Aufenthalt in der Sperrzone
Beschreibung
Der Passierschein hat rechts oben auf der Vorderseite eine aufgedruckte laufende Nummer, ein zweiter Nummerncode steht oben mittig auf dem Schein und wurde von der ausgebenden Stelle per Schreibmaschine vermerkt. Daneben sind auf der Vorderseite - ebenfalls per Schreibmaschinen - der Name, der Berechtigungszeitraum, das Besuchsziel, die Personalausweis-Nummer sowie Ort, Datum der Ausstellung eingetragen. Stempel und Unterschrift ausstellenden Behörde befinden sich darunter. Rückseitig musste der Eintritt und der Austritt in die bzw. aus der Sperrzone von der Volkspolizei mit Datum Stempel und Unterschrift dokumentiert. Dieser Schein diente einem privaten Besuch in Vacha, wurde allerdings nicht verwendet. 1952 wurde der Aufenthalt in einem fünf Kilometer breiten Streifen zur BRD-Grenze auch für DDR-Bürger genehmigungspflichtig, sofern sie nicht hier wohnten. Für berufliche Tätigkeiten oder Verwandtenbesuche in der Sperrzone mussten seitdem zuvor Passierscheinen ausgestellt werden. Der Schein musste zunächst beim zuständigen Volkpolizei-Kreisamt beantragt und ausgestellt werden.
Bezug zu Orten oder Plätzen
Vacha