1912 - Ein zweiter Ausgang


1912 Ein zweiter Ausgang

Im Jahr 1903 wird die sogenannte „Zweischachtverordnung“ in Kraft gesetzt. Sie besagt, dass jedes Kalibergwerk zwei Ausgänge nach über Tage besitzen muss. Für die Erfüllung dieser Auflage gibt es drei Wege. Im gleichen Grubenfeld kann ein zweiter Schacht geteuft werden. Zu einem fremden, nahe gelegenen Kalibergwerk wird eine untertägige Verbindung hergestellt. Und schließlich kann nach einer Feldesteilung ein wirtschaftlich abhängiges Kalibergwerk errichtet werden, zu dem unter Tage eine Strecke als Verbindung gebaut wird. Diesen Weg geht die Gewerkschaft Wintershall, in dem sie einen Durchschlag zum benachbarten Schacht Heringen, der seit 1907 geteuft wurde, schafft.