1969 - Verträge regeln den Kalitransit


1969 Verträge regeln den Kalitransit

Nach 1945 ist die Fahrt von Kalizügen aus Hessen über das thüringische Gerstungen nach Bebra mehrmals unmöglich. Das erstemal erfolgt die Sperrung mit einer kurzen Unterbrechung von Ende Mai 1952 bis Ende November 1954. Durch den Neubau der Bahnstrecke von Gerstungen nach Förtha kann die DDR seit 1962 auf die Durchfahrt ihrer Kalizüge über Heringen und Philippsthal nach Vacha verzichten. Von Dezember 1968 bis Ende September 1969 erfolgt die abermalige Sperrung der Werratalbahn durch die DDR. Die gesamte Kaliabfuhr der beiden hessischen Werke muss in dieser Zeit über die Hersfelder Kreisbahn erfolgen, die dadurch an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gerät. Nachdem sich die Bundesregierung bereit erklärt hat, der DDR den Kalitransit zu bezahlen, wird die Sperrung aufgehoben. Danach verläuft der Kalitransit bis zur Wiedervereinigung weitgehend reibungslos.